Die R. Geigy-Stiftung bezweckt die Unterstützung des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Institutes (Swiss TPH). Sie teilt die Überzeugung, dass Wissenschaft einen wichtigen Beitrag zu wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Problemen in den Ländern des Südens leisten kann. Deshalb unterstützt sie das
Swiss TPH wissenschaftliche Resultate zu generieren, zu validieren und in zahlreichen Gesundheitssystemen in Afrika, Asien und Lateinamerika umzusetzen.
Statuten
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Stiftungsstatuten der R. Geigy-Stiftung
VISION
Die R. Geigy-Stiftung widmet sich dem Kampf gegen vernachlässigte Krankheiten, ohne Menschen und vernachlässigte Systeme ausser Acht zu lassen.
Die R. Geigy-Stiftung teilt den Grundsatz, dass man die Dinge nur gemeinsam verändern kann.
Mit dem «R. Geigy-Förderpreis» unterstützt sie deshalb die Karriere junger Wissenschaftler*innen des Swiss TPH, die unter teils schwierigen politischen und gesellschaftlichen Bedingungen einen Beitrag zu einer besseren Gesundheit leisten.
GRUNDSÄTZE
Code of Conduct
Die R. Geigy-Stiftung (RGS) fördert als unabhängige, gemeinnützige Stiftung das Schweizerische Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH). Sie unterstützt insbesondere:
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Forschungs-, Lehr-, und Umsetzungsprojekte des Swiss TPH
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Publikationen von Mitarbeitenden und Doktorierenden des Swiss TPH
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Beschaffung von Instrumenten, Apparaten und Büchern für das Swiss TPH
Die Förderung des Swiss TPH kann über vier Handlungsfelder erfolgen:
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Innovation
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Validierung
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Umsetzung
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Personenförderung/Infrastrukturprojekte/ Wissensvermittlung
Sie vergibt Mittel an das Swiss TPH, welche ihr von Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen – nachstehend als Förderer genannt – als gemeinnützige Zuwendungen in Form von Schenkungen und Legaten anvertraut werden.
1. Vergabe von Mitteln
Die Vergabe von Mitteln an das Swiss TPH ermöglicht die Stärkung von Lehre, Forschung und Umsetzung. Damit kann die Umsetzung der Swiss TPH Strategie entscheidend beschleunigt werden. Zusprachen von Mitteln geben Impulse für den fokussierten Ausbau der Lehre, Forschung und Umsetzung, fördern Talente und erlauben den Start von neuen Projekten.
2. Zuwendungen
Zuwendungen von Förderern entsprechen dem Stiftungszweck der RGS. Die RGS entscheidet frei über die Annahme von Zuwendungen. Zuwendungen können in Form von schriftlichen Vereinbarungen festgehalten werden.
3. Freiheit von Lehre und Forschung
Die Freiheit von Lehre, Forschung und Publikationen bei geförderten Personen und Projekten des Swiss TPH ist jederzeit gewährleistet. Die RGS kann den Förderern kein Anrecht auf Eigentum, Veröffentlichung oder Verwertung von Forschungsresultaten zugestehen.
4. Herkunft von Zuwendungen
Die Herkunft von Zuwendungen ist der RGS bekannt und der Förderer ist vertrauenswürdig. Wird eine Zuwendung über eine vermittelnde Person oder Organisation erbracht, so werden auch diese auf ihre Vertrauenswürdigkeit geprüft.
5. Transparenz und Diskretion
Zweck und Inhalt der Zuwendungen können auf der Webseite der RGS publiziert werden. Jährlich gibt der Revisionsbericht Auskunft über die finanzielle Situation, die Zuwendungen und die Vergabungen. Der Wunsch von Förderern, öffentlich nicht erwähnt zu werden, wird respektiert. Anvertraute Daten und Informationen werden ohne Einverständnis der Betroffenen nicht an Dritte weitergegeben.
6. Wirkungsbericht, Reporting
Der Stiftungsrat und die Geschäftsführung verstehen sich als Treuhänder des formulierten Fördererwillens. Förderer werden sofern gewünscht über den Fortgang und die Wirkung der von ihnen unterstützten Projekte informiert.
Diese Richtlinien traten mit der Genehmigung durch den Stiftungsrat der RGS am 10. Dezember 2014 in Kraft.